Der Begriff der Pflegebedürftigkeit
Pflegebedürftig ist, wer körperliche, kognitive, psychische oder gesundheitliche Belastungen nicht selbstständig kompensieren kann. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate und mit mindestens der § 15 SGB XI festgelegten Schwere bestehen
Seit dem 01.01.1995 gilt die Pflegeversicherung. Leistungen aus diesem Gesetz können ab April 1995 in Anspruch genommen werden. Vieles in diesem Gesetz ist nur schwer verständlich, darum unterstützen wir Sie gerne bei der Klärung von Regelungen, die Sie betreffen. Wir sind Ihnen bei der Antragsstellung behilflich und besprechen z.B. mit Ihren Verwandten und Freunden, wie diese Ihnen helfen können.
Eine gute Vernetzung des sozialen Umfeldes garantiert eine optimale Versorgung.
Unsere Patienten profitieren von unserer Vernetzung mit Hausärzten und Therapeuten. Der Informationsaustausch z.B. über Therapieverläufe ermöglicht einen bedürfnissorientierten Therapieplan und optimiert die Versorgung. Diese Optimierung verkürzt häufig einen Krankenhausaufenthalt, bestenfalls wird er gar nicht erst notwendig.
Die bedarfsorientierte Versorgung erleichtert unseren Patienten das Leben daheim und macht es für sie ein Stück lebenswerter. Auch für die Angehörigen unserer Patienten haben wir stets ein offenes Ohr und unterstützen sie bei Lösungsfindungen. Aufgaben, die wir gern zusätzlich für Sie übernehmen.
Leistungen der Pflegeversicherung
Hilfe bei der Körperpflege
Waschen, Duschen, Baden, bei der Zahnpflege, dem Kämmen und Rasieren. Wenn unsere Patienten Schwierigkeiten bei der Darm- und Blasenentleerung haben, helfen wir auch.
Hilfe beim Essen
Wir bereiten die Mahlzeiten mundgerecht zu und unterstützen unsere Patienten auch bei der Nahrungsaufnahme.
Hilfe bei der Mobilität
Wir unterstützen unsere Patienten beim Aufstehen und Zubettgehen. Beim An- und Auskleiden, beim Gehen, Stehen und Treppensteigen. Beim Verlassen und wieder Aufsuchen der Wohnung, z.B. durch Begleitung bei Arztbesuchen.
Vertragspartner für Hausnotruf.
Beratung und Betreuung
In Abstimmung mit ihrem Hausarzt klären wir Schwierigkeiten in der Pflege und erarbeiten gemeinsam neue Lösungsmodelle. Dies gilt vor allem bei besonderen Bedürftigkeiten, z.B. bei Inkontinenz, Stomaversorgung oder bei chronischen Erkrankungen wie z.B. Diabetes.
Leistungen der Krankenversicherung
Behandlungspflege
(ärztlich verordnete Leistungen)
Spezielle Wundbehandlung
Zertifizierte, Wundmanager/-innen garantieren eine fachgerechte, heilungsfördernde Wundbehandlung. Der Therapieverlauf kann durch die optimierte Versorgung verkürzt werden und dem Entstehen von chronischen Wunden wird vorgebeugt.
Jedem Menschen, ungeachtet seines Alters, seines Geschlechts, seiner Hautfarbe, seines Glaubens oder seiner Sexualität, begegnen wir mit Respekt und behandeln ihn mit Würde.
Unsere wichtigste Aufgabe sehen wir in der liebevollen und bestmöglichen Versorgung der Menschen, die von unserem Pflegedienst betreut werden. Geborgenheit und Wohlbefinden für unsere Kunden sowie die Sicherheit fachkundiger Pflege möchten wir mit wirtschaftlicher Rentabilität verbinden.
Wir unterstützen und fördern die Selbstständigkeit unserer Kunden. Deshalb beziehen wir unsere Patienten, deren Angehörige und Bezugspersonen in den Pflegeablauf mit ein. Wir respektieren religiöse, kulturelle oder psychische Bedürfnisse und setzen uns gegenüber Dritten auch dafür ein.
Bei der Begleitung sterbender Menschen sorgen wir für ständige Betreuung durch eine Vertrauensperson. Alle Mitarbeiter/innen unseres Pflegedienstes sind bereit, diese Verantwortung zu übernehmen.
Unsere Pflege wird geplant durchgeführt und berücksichtigt die aktuellen pflegewissenschaftlichen Aspekte sowie jede neue gesetzliche Regelung, die Auswirkungen auf die Pflege hat.